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AGB - Allgemeine Geschäftsbedigungen

1. Allgemeines

Die vereinbarten Preise gelten grundsätzlich für eine Mietdauer von bis zu 5 Kalendertagen. Ausnahmen bilden besonders ereinbarte Wochenendpauschalen sowie Artikel, für die spezielle Tagespreise vereinbart worden sind. Bei nicht fristgerechter Rückgabe erhöht sich das vereinbarte Mietentgelt pro Tag um jeweils 15% v.H. des vereinbarten Mietpreises. Die Preise gelten generellzuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sollte dem Auftragnehmer durch die verspäteteRückgabe ein nachweisbar höherer Schaden entstanden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Mit einer über den vorstehenden Zeitpunkt hinausgehenden Mietdauer muss der Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden sein.

2. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist bei Übergabe bzw. Abholung des Mietgegenstandes gem. getroffener Vereinbarung ausnahmslos in bar zu entrichten, sofern der Auftragswert nicht mehr als 250,00 € beträgt.

Bei einem darüberliegenden Auftragswert ist bei Abholung bzw. Auslieferung eine Vorauszahlung von 60 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.

Im Falle des Verzuges können 4,5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank von Seiten des Auftragnehmers verlangt werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Zahlungsverzugs bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer hat im Falle des Zahlungsverzugs ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Falle kann er insbesondere auch bei schriftlicher Auftragsbestätigung sofort von dem Vertrag zurücktreten.

Transportkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters. Die Auftragsbestätigung muss nach Erhalt, binnen 7 Tagen unterschrieben bei uns eingehen. Andernfalls sind die angegebenen Preise und Leistungen unverbindlich!

Im Falle einer Stornierung Ihrerseits bis 14 Tage vor dem Auftragstermin, müssen wir Ihnen 30 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung stellen.

Im Falle einer Stornierung Ihrerseits innerhalb 14 Tagen vor dem Auftragstermin, müssen wir Ihnen den kompletten Auftragswert in Rechnung stellen.

3. Rücklieferung des geliehenen Mobiliars

Das Mobiliar ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es verliehen wurde. Beschädigungen und Verunreinigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat somit den Schaden zu ersetzen und für das Reinigen des Mobiliars die anfallenden Aufwendungen zu vergüten. Für die Reinigung von Tassen, Tellern, Schüsseln, Bestecken usw. dürfen nur Reinigungsmaterialien verwendet werden, von denen keine gesundheitlichen Störungen ausgehen. Im Falle einer Beschädigung der Sache ersetzt der Auftragnehmer entweder den Neuwert der Sache oder falls dies möglich ist, die Reparaturkosten. Bei der Verleihung der Tischwäsche ist die notwendige Reinigung bereits im Mietpreis enthalten. Soweit das Mobiliar in Transportbehältern und sonstigen Frachthilfen angeliefert wird, sind diese nach Einlagerung der Ware wie geliefert, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Für Schäden, die Dritte an der Mietsache verursachen, haftet der Auftraggeber für den Zeitraum nach Übergabe bis zur Rückgabe. Im Falle des Verlustes ist der Auftraggeber zum Neuersatz verpflichtet. Im Falle eines Haftpflichtschadens tritt der Auftraggeber seine etwaigen Ansprüche gegenüber einem Versicherer an den Auftragnehmer ab.

4. Lieferbedingungen

Die vereinbarten Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, setzen die Einhaltung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Stornierung eines Auftrags ist nur in begründeten Fällen möglich (z.B. Sterbefall eines nahen Angehörigen u.a.). Im Übrigen ist eine Stornierung ausgeschlossen. Erfolgt die Stornierung ohne Angaben von berechtigten Gründen, schuldet der Auftraggeber den vollen Mietpreis.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung erfolgen kann. Hierzu gehören seine Anwesenheit oder die Stellung eines geeigneten Vertreters zum vereinbarten Lieferzeitpunkt sowie die Gewährleistung der entsprechenden Anfahrtsmöglichkeit zur vertragsgemäßen Auslieferung des gemieteten Mobiliars. Hinsichtlich der Zeltverleihung gilt die Stellung eines Richtmeisters von Seiten des Verleihers gegen entsprechende Berechnung, 38,00 €/Std. zzgl. gesetzliche MwSt. als vereinbart, damit der ordnungsgemäße Auf- und Abbau fachgerecht gewährleistet ist.

Die vereinbarten Preise bei der Verleihung von Festzelten setzen grundsätzlich geeignete Bodenverhältnisse und Anfahrtsmöglichkeiten von Seiten des Auftragnehmers voraus. Bei Nichtbeachtung und somit Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Vermietung hat der Auftraggeber Schadenersatz entsprechend den Bestimmungen des BGB leisten.

Sollte nach dem Zeltaufbau eine Abnahme seitens des Bauamtes auf Grund der Größe des Zeltes erforderlich sein, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers, der die Abnahme beantragt und bezahlt. Hat der Auftraggeber durch eine etwaige verspätete Lieferung des Mietgegenstandes einen nachweisbaren Schaden, so muss der Auftragnehmer nur dann Ersatz leisten, wenn ihn an der Verzögerung ein Verschulden trifft. In Fällen höherer Gewalt sowie bei einem Verkehrsunfall ist ein Schadenersatz ausgeschlossen. In allen Fällen eines möglichen Schadenersatzes ist dieser auf den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Ein darüberhinausgehender Schaden ist ausgeschlossen. Bei Übergabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll gefertigt, das von Seiten des Kunden zu unterzeichnen ist. Die Ordnungsmäßigkeit und Vollzähligkeit der gelieferten Ware ist vom Kunden sofort zu überprüfen. Mit dem Unterzeichnen des Übergabeprotokolls wird die Ordnungsmäßigkeit sowie Vollzähligkeit der Lieferung bestätigt. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Sollte im Falle einer Anlieferung seitens des Kunden kein Unterschriftsberechtigter vor Ort sein, so gilt dieses als stilles Einverständnis zur Richtigkeit der Lieferung. Reklamationen sind dann generell ausgeschlossen.

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

Der Auftraggeber erhält die vorstehenden Bedingungen bereits mit Abgabe eines schriftlichen Angebotes.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Leistung ist Diez/Lahn.

Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen (PDF)

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